betriebliche Altersversorgung

Was Arbeitgeber und Mitarbeiter schätzen

Die betriebliche Altersversorgung als zunehmend attraktives Instrument der Personalgewinnung


Wenn die Steuer einen großen Teil des Gehalts „auffrisst“, kann eine betriebliche Altersversorgung (bAV) zur attraktiven Lohnergänzung werden. Denn von einer bAV haben Ihre Mitarbeiter und Sie direkt etwas – und nicht das Finanzamt. Gruppenverträge bieten dabei sowohl der Belegschaft als auch dem Arbeitgeber besonders vorteilhafte Konditionen. Und bei einer Bezuschussung der Beiträge aus der Firmenkasse lassen sich Lohnnebenkosten in beträchtlicher Höhe sparen.

Zumal Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf eine bAV haben. Den Durchführungsweg und die Gesellschaft kann der Arbeitgeber bestimmen. Geben Sie dies jedoch nicht vor, haben Ihre Mitarbeiter Anspruch auf eine Direktversicherung, die Beiträge 1:1 aus dem Bruttogehalt verbucht.
 

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