Für Arbeitgeber Die betriebliche Altersversorgung als zunehmend attraktives Instrument der Personalgewinnung

Wenn die Steuer einen großen Teil des Gehalts „auffrisst“, kann eine betriebliche Altersversorgung (bAV) zur attraktiven Lohnergänzung werden. Denn von einer bAV haben Ihre Mitarbeiter und Sie direkt etwas – und nicht das Finanzamt. Gruppenverträge bieten dabei sowohl der Belegschaft als auch dem Arbeitgeber besonders vorteilhafte Konditionen. Und bei einer Bezuschussung der Beiträge aus der Firmenkasse lassen sich Lohnnebenkosten in beträchtlicher Höhe sparen.

Zumal Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf eine bAV haben. Den Durchführungsweg und die Gesellschaft kann der Arbeitgeber bestimmen. Geben Sie dies jedoch nicht vor, haben Ihre Mitarbeiter Anspruch auf eine Direktversicherung, die Beiträge 1:1 aus dem Bruttogehalt verbucht.

Für Arbeitnehmer Die betriebliche Altersversorgung – Ihre persönliche Rentenerhöhung

Vorsorgen fürs Alter oder den Invaliditätsfall, und dabei nur einen Teil des Geldes selbst aufbringen müssen? Mit einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) ist das kein Problem – wenn sie Ihr Arbeitgeber bezuschusst oder sogar komplett für Sie übernimmt.

Aber sogar eine bAV, die Sie aus der eigenen Tasche zahlen, kann sich für Sie auszahlen. Denn damit sparen Sie Steuern – indem Sie die Beiträge von Ihrem Bruttogehalt zahlen und dieses damit senken. Einen Anspruch auf eine solche Entgeltumwandlung haben Sie als Arbeitnehmer auf jeden Fall. Und: Sie sparen Sozialversicherungsbeiträge, wenn Entgeltbestandteile unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze umgewandelt werden.

Und es gibt noch mehr Vorteile: Ihr Unternehmen übernimmt die Formalitäten, etwa die Auswahl des Versicherers oder die Beitragszahlungen. Und oft liegen durch Gruppenkonditionen die Kosten niedriger und die Renditen höher als bei einem privaten Abschluss. Dabei sind die Durchführungswege der bAV vielfältig: Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds – für jeden und jedes Unternehmen gibt es die optimale Lösung.

Wie sich eine betriebliche Altersversorgung auszahlt - ein Beispiel

Aus 50 Euro 100 machen? Mit einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) eine leichte Übung. Ein Beispiel: Eine Angestellte (Steuerklasse 1) zahlt 100 Euro ihres Bruttogehalts von 2.000 Euro per Entgeltumwandlung in eine bAV ein. Steuern und Sozialversicherungsabgaben entfallen. Tatsächlich kostet es die Mitarbeiterin also nur rund 50 Euro, um 100 Euro bAV-Beitrag aufzubringen.